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Für Viele hat sich die Art zu Arbeiten in der Pandemie verändert,

deshalb fordert die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) allgemeinverbindliche rechtliche Regelungen für die Arbeit im Homeoffice

Seit Beginn der Coronapandemie erfuhr das sogenannte Homeoffice als ein Modell mobilen Arbeitens in kurzer Zeit eine erhebliche Ausweitung und Aufwertung, ohne dass dafür ein klar geregelter und verbindlicher Rechtsrahmen existiert.

Doch gerade diese Form der Arbeit, die zukünftig an Bedeutung gewinnen wird, erfordert dringend Rechtssicherheit und einen geregelten Arbeitsschutz:

  1. Das Arbeiten zu Hause muss versicherungsrechtlich (Unfall und Haftung) der Arbeit im Unternehmen gleichgestellt werden.
  2. Es braucht einen spezifisch eingerichteten, normgerechten Arbeitsplatz. Bei 60% der derzeit im Homeoffice befindlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern trifft dies nicht zu. Die durch Homeoffice anfallenden Kosten sind durch den Arbeitgeber zu erstatten.
  3. Eine eindeutig geregelte Arbeitszeit und deren Erfassung muss gewährleistet sein.
  4. Die Arbeitszeit im Homeoffice ist in ihrem Umfang zu begrenzen, um die wichtigen betrieblichen Sozialbeziehungen zu erhalten.
  5. Wir fordern die Tarifparteien auf, eine Vereinbarung zu treffen, die eine digitale Leistungs- und Verhaltenskontrolle begrenzt und transparent regelt.
  6. Um den Abbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze durch Outsourcing zu verhindern, sind betriebliche und überbetriebliche Formen der Mitbestimmung zu stärken sowie die erforderlichen Rechtsnormen zur Regulierung zu schaffen.

Die KAB fordert für die Zeit während der Coronapandemie unsere politischen Vertreter auf, rasch, zumindest vorläufig und befristet einen verlässlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Dieser muss sich an den Erfahrungen der Telearbeit oder an Umsetzungsmodellen in anderen Staaten orientieren.

Bereits jetzt müssen dauerhafte gesetzliche und tarifliche Regelungen für die Zeit nach Ende der Pandemie entwickelt und vereinbart werden.

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