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Lieferkettengesetz – Die Meinung unseres Präses

Das EU-Lieferkettengesetz auf der Intensivstation

 

Die Werteordnung der Europäischen Gemeinschaft ist in Artikel 2 definiert: Die „Werte auf die sich die Union gründet, sind Achtung der Menschenwürde….“

Wo bleibt dies bei der Einigung zum EU-Lieferkettengesetz?

Zur Historie:

Nach dem vorläufigen Aus des europäischen Lieferkettengesetzes (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) im zweiten Anlauf ist nun noch offen, ob noch einmal neue Verhandlungen über das Vorhaben aufgenommen werden müssen – eigentlich hatten sich die Institutionen der EU im Dezember 2023 bereits auf einen Kompromiss geeinigt.

»Wir müssen nun den Stand der Dinge prüfen und werden sehen, ob es möglich ist, die von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Bedenken in Absprache mit dem Europäischen Parlament auszuräumen«, wie die belgische Ratspräsidentschaft auf Twitter mitteilte.

Italien stimmte gegen das Gesetz, Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung – das wirkte jedoch in dem Gremium wie eine Nein-Stimme. In der Bundesregierung drängten die FDP-Bundesminister Christian Lindner und Marco Buschmann darauf, dass Deutschland dem Gesetz nicht zustimmt. Die Liberalen fürchten um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und nicht zu bewältigende bürokratische Lasten. SPD und Grüne sprachen sich jedoch für das Gesetz aus.

Das EU-Lieferketten-Gesetz will, dass europäische Firmen kontrollieren müssen, ob ihre Geschäftspartner in anderen Teilen der Erde Menschenrechte einhalten und die Umwelt schützen – über die gesamte Wertschöpfung hinweg, vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Außerdem sollen die Konzerne sicherstellen, dass es bei ihren Zulieferern keine Kinderarbeit und Ausbeutung gibt, dass keine Flüsse verschmutzt und keine Wälder abgeholzt werden.

In der Bundesrepublik Deutschland ist seit Anfang 2023 das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft und definiert umfangreiche Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management der unternehmerischen Lieferketten. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten wird staatlich kontrolliert. Bei Verstößen drohen Strafen und Reputationsverlust. Jedes Unternehmen in Deutschland ist direkt oder indirekt über seine Lieferkette vom Gesetz betroffen, weshalb die Unternehmen ihre Pflichten kennen müssen. Ab Januar 2024 erweitert sich die Gültigkeit des Gesetzes sogar auf Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden

Viele Jahre Vorbereitung, viele Monate Verhandlungen und Einsatz der KAB

für das Eu- Lieferkettengsetz.

Die Enthaltung der Bundesregierung kurz vor der Abstimmung über die Richtlinie ist wie ein Schlag ins Gesicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Globalen Süden.

Wir haben uns im und mit dem KAB- Diözesanverband Rottenburg- Stuttgart in den letzten Jahren intensiv für eine Verabschiedung eines wirksamen Lieferkettengesetz in Deutschland eingesetzt.

Wir haben mitgewirkt, dass die europäische Richtlinie einen möglichst weitgehenden Schutz für die arbeitenden Menschen beinhaltet unter Berücksichtigung des Klimaschutzes.

Wir müssen heute leider feststellen, dass die EVP-Fraktion unter dem Vorsitzenden Manfred Weber, CSU und die Liberalen im Europäischen Parlament alles daransetzen, dass die Reichweite und die Wirksamkeit einer Lieferketten- Richtelinie ein „zahnloser Tiger“ wird.

Am 15. Januar 2024 fordert die FDP, das EU-Lieferkettengesetz zu stoppen.

Sie stellt sich somit gegen den Kompromiss, den der EU-Rat im Dezember geschlossen hat. Mit diesem STOPP stellen die deutschen Liberalen die Glaubwürdigkeit Deutschlands in der EU aufs Spiel und entfernen sich von der liberalen Fraktion (RENEW) im EU-Parlament, die den Kompromiss als Erfolg gefeiert hat.

Es muss jetzt Schluss sein mit der Verantwortungslosigkeit deutscher und europäischer Unternehmen, angesichts der höchst dramatischen Arbeitsschutzverletzungen, angesichts von Leid und Tod arbeitender Menschen.

Es muss Schluss sein mit der Profitgier auf Kosten von Menschen im Globalen Süden. Die Werte der EU fordern etwas anderes, nämlich die Chance der Einhaltung der Menschenwürde und Rücksicht auf Menschen und Umwelt in den weltweiten Liefer- und Wertschöpfungsketten. Das Verhalten der Bundesregierung beim EU-Lieferkettengesetz ist beschämend!

Wo bleiben die Werte Europas, auf die sich Politiker so häufig berufen?

Schreiben Sie Ihren Abgeordneten, warum wir uns für das EU-Liefergesetz stark machen:

  • Weil der Schutz der Menschenrechte für uns nicht verhandelbar ist.
  • Weil Umwelt- und Klimaschutz Zukunftsthemen sind.
  • Weil das deutsche Lieferkettengesetz ein Anfang ist, aber nicht die gesamte Lieferkette abdeckt.

Die Vertreter der belgischen Ratspräsidentschaft sind davon überzeugt, dass sie dieser Regelung nochmals neues Leben einhauchen können. Es liege aber auf der Intensivstation. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Präses Bernd-Günter Barwitzki, OFS. Remshalden, 08.März 2024

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